Die Antwort ist ein klares Jain.

Kinder unter 14 Jahre dürfen bei uns nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen Aufsichtsperson klettern. Die Aufsichtsperson muss dazu befugt sein, mit dem Kind bei uns klettern zu dürfen. Ohne Aufsichtsperson darf nicht geklettert werden.

Jugendliche zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr dürfen bei uns alleine Klettern. Dies setzt allerdings voraus, dass die Erziehungsberechtigten eine Einverständniserklärung unterzeichnet haben. Die entsprechenden Formulare findet ihr auf der Homepage unter Downloads.

Wenn die Erziehungsberechtigten die Einverständniserklärung nicht bei uns in der Halle unterschreiben, sondern nur das fertig ausgefüllte Formular mitgeben, benötigen wir zusätzlich eine Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten. Liegt keine gültige Einverständniserklärung vor, darf nicht geklettert werden.